Katzenpflege

Der Tod der Katze

Der letze Weg

Tod des Tieres
Der Tod gehört leider zum leben. So ist es bei uns Menschen und so ist es auch bei den Tieren. Wenn die Zeit mit Ihrem geliebten Haustier vorbei ist, können Sie den toten Körper zum Tierarzt bringen, welche diesen dann entsorgen lässt. Das klingt hart, aber es ist wirklich eine Entsorgung.
Geben Sie, falls Sie noch mehrere Katzen haben, den Tieren die Möglichkeit, sich vom Freund zu verabschieden. Lassen Sie das tote Tier noch einmal beschnuppern, bevor es für immer geht.
Und denken Sie immer daran – Ihre Katze lebt auf der anderen Seite der Regenbogenbrücke ein wunderschönes Leben!

Einschläferung
Um das Leben einer Katze zu beenden, benutzt der Tierarztgewöhnlich eine von drei Methoden.
Die einfachste Variante ist die Überdosierung eines normalen Narkosemittels. Nach der Injektion schläft das Tier langsam ein, bis alle Lebensfunktionen erlöschen. Es hat dabei keinerrlei Schmerzen und bekommt vom Tod nichts mit.

Die zweite Variante besteht aus der Gabe von zwei Spritzen: Die erste enthält ein Narkosemittel in normaler Dosierung, die zweite das eigentliche Gift (häufig T61 oder Eutha77). Die Narkose an dieser Stelle ist sehr, sehr wichtig, da die Katze sonst einen qualvollen Erstickungstod sterben müsste. Das liegt nicht im Ermessen des Menschen und ein Tier muss nun wirklich nicht auf diese Art und Weise von uns gehen.

Es gibt noch eine weitere Methode der Einschläferung: Das Tier bekommt das Gift direkt ins Herz gespritzt. Diese Methode bedarf allerdings einiges an Erfahrung, denn nur, wenn das Gift direkt ins Herz gespritzt wird, stibt es binnen Sekunden. Sticht der Tierarzt daneben, dann muss das Tier vor dem Tode noch qualvolle Schmerzen erleiden, die man nicht einmal seinem schlimmsten Feind wünscht.

Grab im Garten?
Viele Katzenhalter wollen ihr totes Tier nicht einfach beim Tierarztzurücklassen, da dieser es normalerweise in eine Tierkörperbeseitigungsanstalt bringen lässt. Grundsätzlich ist das Begraben des Tieres im eigenen Garten erlaubt, wenn dieser nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt. Zusätzlich gilt, dass das Tier mit einer mindestens 50 cm starken Erdschicht bedeckt werden muss. Geregelt wird dies durch den Paragraf 5 des Tierkörperbeseitigungsgesetzes, das in Deutschland bundesweit gültig ist.

Es kommt sehr oft vor, dass Tierhalter keinen eigenen Garten haben, indem sie ihr geliebtes Tier beerdigen können. Hier gibt es die Möglichkeit, dass das Tier eingeäschert wird, damit man sich die Urne des verstorbenen Tieres in eine Vitrine stellen kann. Viele Katzenhalter greifen auch auf den Tierfriedhof zurück. Dort kann man ein Grab für die Katze kaufen, das liebevoll gepflegt werden kann und von allen anderen geachtet wird.